Cosmo Wenman berichtet in einem Artikel vom 28. September 2026, dass er seit 2017 Zugang zu den 3D-Scans des Musée Rodin verlangt. Die Dateien dokumentieren Digitalisierungen gemeinfreier Skulpturen von Auguste Rodin. Nachdem der Anwalt Alexis Fitzjean Ó Cobhthaigh einen Antrag gestellt hatte, befand die Commission on Access to Administrative Documents, kurz CADA, die Scans seien Verwaltungsdokumente und müssten zugänglich sein. Wenman zufolge teilte das Museum dem Kulturministerium 2019 mit, es wolle diese Einschätzung ignorieren. Daraus entstand der Rechtsstreit.

2019 klagten Wenman, Communia, Wikimédia France und La Quadrature du Net vor dem Verwaltungsgericht Paris. Das Museum bestritt, welche Werke gescannt worden waren, und erklärte, seine Punktwolken in offenen Klartextformaten seien schwer nutzbar. Zusätzlich verwies es auf Fälschungsrisiken und Geschäftsgeheimnisse. Wenman sagt, Visualisierungen von Dritten und offengelegte Förderanträge hätten diese Darstellung widerlegt. Im Dezember 2023 stufte das Gericht Scans in mehreren Formaten als Verwaltungsdokumente ein und verpflichtete Museum und Ministerium zur Herausgabe. Wenman erhielt außerdem €1.500. Zugleich schuf das Urteil eine Ausnahme für Punktwolkendateien. Nach Wenmans Darstellung legten die Behörden keine Berufung ein, setzten die Anordnung aber nicht um.

Vor dem Conseil d’État ging es um diese Ausnahme. Wenman legte Expertengutachten und einen Leitfaden des Kulturministeriums zu offenen Punktwolkenformaten vor. Bei der Verhandlung Anfang Dezember 2025 stellte die öffentliche Berichterstatterin mit René Magrittes The Treachery of Images die Frage in den Raum, ob solche Dateien überhaupt als Dokumente gelten. Das Urteil vom 24. Dezember 2025 setzte die Scans rechtlich mit physischen Reproduktionen aus der unveräußerlichen Museumssammlung gleich. Deshalb sei das französische Informationsfreiheitsrecht nicht anwendbar. Das Gericht verwarf die Berufung und verurteilte Wenman zur Zahlung von €3.000. Er beziffert die Gerichtsakte auf mehr als 800 Seiten und sieht im Urteil eine dauerhafte Kontrolle öffentlich finanzierter Digitalisierungen durch Kulturinstitutionen.