Auf Grundlage einer am 12. März verabschiedeten und am 14. April veröffentlichten Empfehlung schreibt die CNIL nun vor, dass Online-Dienste die Zustimmung der Nutzer einholen müssen, bevor Tracking-Pixel in E-Mail-Marketing-Kampagnen eingesetzt werden. Diese Regelung orientiert sich an den bereits bestehenden Vorgaben für Marketing-Cookies.
Zwar forderte die Behörde keine rückwirkende Einwilligung, räumte den Unternehmen jedoch eine dreimonatige Frist ein, um ihre Nutzer zu informieren und die Konformität herzustellen. Dies führte bis zum Stichtag am 14. Juli zu einer Flut von Benachrichtigungen, insbesondere von Banken, E-Commerce-Anbietern, Medienhäusern und Verkehrsbetrieben.
Technisch handelt es sich bei diesen Pixeln um unsichtbare Einzelpixel-Bilder, die auf einem entfernten Server liegen. Sobald eine E-Mail geöffnet wird, wird das Bild geladen, wodurch der Absender über Server-Logs die Öffnungsraten analysieren und Marketingprofile erstellen kann. Nutzer können sich schützen, indem sie die automatische Anzeige externer Bilder in ihrem E-Mail-Programm deaktivieren.
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