Am Dienstag traten in England und Wales neue Regeln in Kraft. Pubs, Bars, Restaurants, Musikveranstaltungsorte und Geschäfte dürfen beim Alkoholverkauf digitale Altersnachweise akzeptieren. Kundinnen und Kunden können dafür eine App auf dem Smartphone vorzeigen. Die Nutzung bleibt für Betriebe und Kundschaft freiwillig, und die Regierung rechnet mit einer längeren Verbreitungsphase.
Premierminister Andy Burnham beendete im Juli das nationale Digital-ID-Programm. Keir Starmer hatte das Vorhaben angekündigt. Geplant waren ein staatlich gestützter digitaler Nachweis und später verbindliche digitale Prüfungen der Arbeitsberechtigung. Burnhams Regierung erklärte, dass die dafür vorgesehenen Mittel und Ressourcen anderweitig eingesetzt würden.
Die übrige digitale Identitätsinfrastruktur bleibt bestehen. GOV.UK One Login, GOV.UK Wallet und der Rahmen für private Digital Verification Services werden weitergeführt. Das DVS-System existierte bereits vor Starmer's nationalem Digital-ID-Plan. Auch das geplante digitale Führerscheindokument bleibt erhalten. GOV.UK Wallet und der digitale Führerschein sind von den jetzt nutzbaren Altersnachweisen getrennt. Die Wallet soll künftig eine weitere Möglichkeit zur Altersbestätigung bieten.
Für den Alkoholverkauf muss ein DVS verwendet werden, das nach dem staatlichen Vertrauensrahmen zertifiziert und in einem gesetzlichen Register aufgeführt ist. Es ist mindestens ein mittleres Vertrauensniveau erforderlich. Anbieter müssen außerdem prüfen, ob die Person mit dem Smartphone tatsächlich zur digitalen Identität gehört. Wie diese Prüfung abläuft, können die Anbieter weitgehend selbst festlegen. Möglich sind etwa ein QR-Code-Scan oder das Tippen des Telefons an ein kompatibles Lesegerät. Kundinnen und Kunden übermitteln dabei die Bestätigung, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Nach Angaben von Yoti können die Apps Yoti ID und Post Office EasyID dort als Altersnachweis dienen, wo Betriebe sie akzeptieren. Luciditi integriert nach eigenen Angaben seinen Identitätsprüfdienst in Kassen- und Challenge-25-Systeme. Akzeptierende Betriebe müssen einen registrierten DVS einsetzen. Eine bloße Sichtprüfung der App oder ein Screenshot reicht nicht aus.
Gesichtsaltersschätzung und andere Verfahren zur Altersprüfung fallen nicht unter die neuen Regeln. Digitale Nachweise können auch an Selbstbedienungskassen eingesetzt werden. Personal bleibt dort nötig, um betrunkene Kunden und Erwachsene zu betreuen, die Alkohol für Kinder kaufen wollen.




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